Vorschriften - Federatie van Rasverenigingen van Dogachtige Honden

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AUSSTELLUNGSVORSCHRIFTEN 22e DOGGENARTIGE AUSSTELLUNG 2023

1.
Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft der Verband für das Niederlandische Hundewesen.

2.
Die Ausstellung unterliegt dem Kynologischen Reglement der Verband für das Niederlandische Hundewesen. Die Kynologischen Vorschriften sind Teil des Handbuchs, der Statuten und Vorschriften und können von der Website heruntergeladen werden:

3.
Die Ausstellung findet am 14. Mai 2023 in den Räumlichkeiten des KC Zeeland, Westhavendijk 4, NL-4475 AC Wilhelminadorp, statt, oder, falls besondere Umstände eine Änderung erfordern, an einem vom Vorstand des Vereins zu bestimmenden Ort und Datum.

4.
Sobald die Anzahl der Hunde, die angemeldet werden können, erreicht ist, wird die Anmeldung geschlossen. Der Vorstand behält sich das Recht vor, um bei Änderungen des  Ausstellungsdatums , auch das Datum des Anmeldeschlusses zu ändern.

5.
Informationen sind kostenlos erhältlich beim Sekretariat des Verbandes, Herr Frits-Jan v. Wijk, E-Mail: secretaris@dogachtigen.com, oder beim Ausstellungssekretariat, Frau Chantal v. Raamsdonk-Blatter, E-Mail: tentoonstelling@dogachtigen.com.  
Die Anmeldung ist nur über www.onlinedogshows.eu möglich, den Link dazu finden Sie auf unserer Website. Es können nur Hunde gemeldet werden, die im NHSB, in den Anhängen des NHSB oder in einer anerkannten ausländischen Hundestammbuch eingetragen sind. Wenn man in den Niederlanden wohnt, muss der Hund im NHSB registriert sein.

6.
Die Registrierung  sollte auf den Namen und die Adresse des ersten Eigentümers laut Stammbaum/Eigentumsurkunde erfolgen.

7.
Mit der Einreichung des Anmeldeformulars verpflichtet sich der Teilnehmer/Aussteller zur Zahlung der Anmeldegebühr.

8.
Die Registrierung über onlinedogshow.eu ist gleichbedeutend mit der Unterzeichnung und damit der Zustimmung zu den festgelegten Regeln.

9.
Einmal angemeldete Hunde können nicht mehr abgemeldet und/oder geändert werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt darüber hinaus bestehen.

10.
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten im Rahmen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten für die Ausstellung selbst, die Meisterschaften und die Partner sowie für die Aktivitäten des Raad van Beheer verwendet werden dürfen.

11.
Der Teilnehmer/Aussteller erklärt mit seiner Anmeldung, dass er die Zuständigkeit der Verband für das Niederlandische Hundewesen und die Anwendung des Kynologischen Reglements anerkennt und dass er mit diesen Bestimmungen vertraut ist.

12.
Der Aussteller erklärt, dass der von ihm gemeldete Hund über einen ausreichenden Impfschutz (regelmäßige Impfungen) verfügt, dessen Gültigkeit nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus erklärt der Aussteller, dass der von ihm gemeldete Hund seines Wissens nach in den letzten zwölf Wochen nicht unter Umständen gehalten wurde, bei denen die Gefahr besteht, dass er sich mit Staupe oder einer anderen ansteckenden Krankheit infiziert, und dass er den Hund nicht anmelden wird, wenn solche Umstände eintreten sollten. Hunde, die aus dem Ausland kommen, müssen außerdem eine gültige Tollwutimpfung haben und diese durch den Europäischen Hundepass nachweisen können.

13.
Für alle Hunde, die an der Ausstellung teilnehmen, muss ein ausreichender Impfschutz anhand des Impfpasses/europäischen Hundepasses nachgewiesen werden können.

14.
Der Teilnehmer/Aussteller erklärt, dass der gemeldete Hund an den Ohren nicht kupiert ist. Hunde, deren Schwanz kupiert wurde und die nach dem 31. August 2001 in den Niederlanden oder im Ausland geboren wurden, nachdem ein gesetzliches Verbot des Kupierens in Kraft getreten ist, dürfen nicht an der Ausstellung teilnehmen. Hunde mit amputierten Schwänzen können jedoch an dieser Ausstellung teilnehmen, sofern die Amputation aus medizinischer Notwendigkeit erfolgt ist. Die Erklärung über die notwendige Amputation muss von einem praktizierenden Tierarzt schriftlich in den Europäischen Tierpass eingetragen werden. Diese Erklärung muss bei der Veranstaltung vorgelegt werden. Hunde mit amputierten Schwänzen können ebenfalls teilnehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Hund in einem Land geboren wurde, in dem das Kupieren von Schwänzen nicht verboten ist, oder dass er geboren wurde, bevor das Kupieren von Schwänzen in seinem Geburtsland verboten wurde. In diesem Fall muss das Geburtsland auf dem Anmeldeformular angegeben werden.

15.
Nicht zugelassen sind:

a.
Hunde mit Ohren- oder Hautproblemen.

b.
Rüden, die nicht über zwei normale Hoden verfügen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

c.
Hunde, die an den Ohren kupiert wurden.

16.
Die Teilnahmeklassen sind wie folgt definiert, wobei für die Altersbestimmung das Datum, an dem der Hund vorgeführt wird, entscheidend ist:
Einzelklassen:

1.

Jüngste Welpenklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung 4 Monate alt sind und das Alter von 6 Monaten noch nicht erreicht haben (CAC nicht möglich).

2.

Welpenklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung 6 Monate alt sind und das Alter von 9 Monaten noch nicht erreicht haben. (CAC nicht möglich).

3.

Jugendklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung 9 Monate alt sind und das Alter von 18 Monaten noch nicht erreicht haben.

4.
Zwischenklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung 15 Monate alt sind und das Alter von 24 Monaten noch nicht erreicht haben.

5.

Offene Klasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung das Alter von 15 Monaten erreicht haben.

6.

Gebrauchshundeklasse: für Gebrauchshunde, die am Tag der Ausstellung 15 Monate alt sind und für die der Verband für das Niederlandische Hundewesen oder, wenn der Besitzer im Ausland wohnt, der Dachverband dieses Landes, eine Erklärung gemäß Artikel IV.21 Absatz 1 des Kynologischen Reglements abgegeben hat (Kopie beifügen). Liegt diese Kopie nicht bei, wird der Hund in der offenen Klasse gemeldet.

7.

Championklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung 15 Monate alt sind und einen nationalen oder internationalen Championtitel haben, z.B. Belgischer, Niederländischer oder Deutscher Champion/VDH-Champion (alle anderen Titel sind ausgeschlossen). Die Meistertitel sollten auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Eine Fotokopie der Verleihung eines der Titel durch den Dachverband muss der Anmeldung beigefügt werden. Liegt diese Kopie nicht bei, wird der Hund in der offenen Klasse gemeldet.

8.

Veteranenklasse: für Hunde, die am Tag der Ausstellung das volle Alter von 8 Jahren erreicht haben.

Gemeinsame Klassen:
  • Paarklasse: ein Rüde und eine Hündin der gleichen Rasse und Varietät, deren (Erst-)Besitzer der gleiche Aussteller ist. Die Hunde müssen auch in einer der anderen Klassen gemeldet sein.
  • Zuchtklasse: mindestens drei und höchstens fünf Hunde derselben Rasse und Varietät, unabhängig vom Geschlecht, gezüchtet von ein und derselben Person, die nicht unbedingt deren Eigentümer sein muss.
  • Nachzuchtklasse: ein Vater oder eine Mutter mit mindestens drei und höchstens fünf Nachkommen (erste Generation, Söhne/Töchter).
  • Es gibt eine Kinderhundeschau: für (verkleidete) Kinder bis zu 12 Jahren mit Hunden.
 Für alle Sammelklassen müssen die Hunde auch in einer der Einzelklassen gemeldet werden.

17.
Die Teilnahmegebühr beträgt:

1.

Für die jüngste Welpen-, Welpen- und Veteranenklasse € 30,00

2.

Für die Jugend, Zwischen-, Offene-, Gebrauchshund- und Championklasse € 52,50 für den ersten Hund und € 47,50 für den zweiten und folgenden Hund, desselben (Erst-) Besitzers.

3.

Hund extra pro Aussteller, ohne Anmeldung € 5,00

4.

Für die Paar-, Zucht- und Nachzuchtklasse € 5,00

5.

Für die Kinderhundeschau € 0,00


Das Startgeld muss gleichzeitig mit der Anmeldung über www.onlinedogshows.eu bezahlt werden.
Wird einem Hund die Teilnahme verweigert, sei es wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.


18.
Der Vorstand sieht sich nicht in der Pflicht, im Falle eines Verhängnis die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

19.
Hunde können ab 08:00 Uhr auf dem Messegelände zugelassen werden.

20.
Die Ausstellung beginnt um 10.00 Uhr.
Das Richten der Ehrenpreise beginnt um ca. 15.00 Uhr oder sobald die Organisation oder der Delegierte des Vereins Raad van Beheer es für angemessen hält.
Die Aussteller werden nicht über die Lautsprecheranlage gewarnt, den Ring mit ihrem Hund/ihren Hunden zu betreten.

21.
Die Ausstellung ist für die Öffentlichkeit von 9.30 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Besucherhunde sind nicht erlaubt.

22.
Das Sekretariat ist während der Ausstellung von 8 bis 17 Uhr geöffnet.

23.
Jeder Teilnehmer unterwirft sich unwiderruflich dem Urteil des ernannten Richters. Jeder vorgestellte Hund gilt als gerichtet, wenn er dem für diese Rasse ernannten Richter vorgestellt wird. Hunde, die vom Richter, aus welchem Grund auch immer, aus dem Ring geschickt werden, gelten als gerichtet.

24.
Preise: Auf dieser Ausstellung können sich alle, durch den Raad van Beherr (CAC) definierten und anerkannten Rassen vorstellen, welche einen Championsschaftpeis verdienen können. Alle platzierten Hunde in jeder Klasse erhalten eine Rosette.

25.
Auf der Ausstellung wird es keine Sitzgelegenheiten geben.
Bitte sorgen Sie für Ihre eigenen Sitzgelegenheit und bringen Sie eventuell ein eigens Zelt mit.

26.
Es besteht die Möglichkeit, gegen eine vom Vorstand festzulegende Gebühr eine begrenzte Standfläche auf der Ausstellung zu erhalten. Informationen zur Standfläche erhalten Sie über Frau Riki v. Raamsdonk-Weber, E-Mail: stands@dogachtigen.com

27.
Schäden, die von Besuchern, Ausstellern oder Hunden verursacht, werden nicht von der Organisation übernommen oder vergütet.

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